Modus zur Clubmeisterschaft

 

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Teilnahmebedingungen Clubmeisterschaft 2023


MSC Rodenstein Fränkisch-Crumbach e.V. im ADAC


Stand 10.03.2023



  1. 1.Für alle Mitglieder gibt es eine Interne, eine Externe und eine Jugend-Clubmeisterschaft.


  1. 2.MSC Mitglieder, die am 01.01. des jeweiligen Jahres, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden in der Jugend-Clubmeisterschaft gewertet.


  1. 3.Für die externe Wertung 2023 ist die Teilnahme an mindestens zwei internen MSC-Motorsport-Veranstaltungen Pflicht (als Teilnehmer oder verantwortlicher Organisator/in und/oder Fahrtleiter/in).


  1. 4.Für die Wertung in der externen Meisterschaft muss unter der Bewerbernennung “MSC Rodenstein“ und/oder „ADAC“ gestartet werden.


  1. 5.Eine Wertung (Intern/Extern/Jugend) findet nur bei mindestens 3 Teilnahmen statt.
    Folgende Veranstaltungen zählen in 2023 zur internen Meisterschaft:


  2. 18.03.Kart-Rennen Indoor

  3. 07.05.Jugend-Kart-Slalom

  4. 27.05 Oldtimerfahrt Rodenstein Classic´s

  5. Juni. Kart-Rennen Outdoor

  6. 02.09.Gleichmäßigkeitsprüfung Zotzenbach

  7. 03.09 Bergslalom Zotzenbach

  8. 30.09.Nibelungen Rallyesprint

  9. 04.11. Orientierungsfahrt


  10. Maximal werden die fünf (5) besten Ergebnisse gewertet.

  11. Der Rest sind Streichergebnisse.


  12. 6.Die verantwortlichen Organisatoren/innen und /oder Fahrtleiter/-innen einer Veranstaltung, an der diese selbst nicht teilnehmen können, erhalten für diese Veranstaltung den Durchschnitt ihrer im jeweiligen Jahr erreichten Punkte in der internen Meisterschaft, mit den jeweiligen Multiplikator. Dies gilt für maximal zwei interne Veranstaltungen.


  1. 7.Externe Meisterschaft

  2. 7.1. Bei der externen Meisterschaft wird die Klassenplatzierung gewertet. Falls keine Klassenwertung        
           erfolgt, zählt die Gesamtplatzierung.

  3. 7.2. Zur externen Clubmeisterschaft werden die acht (8) besten Erfolge, die unter dem Bewerber
            „MSC Rodenstein“ und/oder „ADAC“ erfolgten, gewertet. Teilnehmerpunkte für weitere Teilnahmen
            werden nicht vergeben. Der Bewerber / die Bewerberin mit der höchsten Punktzahl, wird externer    
            Clubmeister/in.


  1. 8.Die Veranstaltungen (intern /extern) werden mit folgenden Faktoren versehen:

  2. 8.1. Faktor 1,00: PKW Geschicklichkeitsturniere und Scherzfahrten

  3. 8.2. Faktor 1,25: Bildersuchfahrten, Veteranenfahrten ohne sportliche Wertung,
                               Gleichmäßigkeitsprüfungen bei Slaloms

  4. 8.3. Faktor 1,75: Rundstrecken-, Rallyes und Bergrennen, für die eine Lizenz erforderlich ist

  5. 8.4. Faktor 1,50: alle Veranstaltungen, die nicht unter Punkt 8.1., 8.2. und 8.3. aufgelistet sind, z.B.
                               Orientierungsfahrten, Kart-Rennen, Veteranenfahrten mit Orientierungsaufgaben
                               und/ oder mindestens drei Gleichmäßigkeitsprüfungen.

  6. 8.5. Bei dem letzten Platz einer Klasse/Gruppe oder bei NG (nicht gewertet) wird 1 Teilnahmepunkt
           vergeben.

  7. 8.6.Bei Veranstaltungen, für die eine Lizenz benötigt wird, muss der MSC Rodenstein und/oder ADAC
           als Bewerber hervorgegangen sein. Bei Ausnahmen, muss ein Vorstandsbeschluss hierzu erfolgen.
           Dies gilt auch für Punkt 8.

  8. 8.7  Für die Auswertung wird der Wertungsmodus des ADAC Hessen-Thüringen herangezogen:


Starter in der Klasse  – Platzierung in der Klasse
           -------------------------------------------------------------------x 10 +1

Starter in der Klasse


  1. 9.Die Ergebnisse und die Nennungen, mit der Bewerbernennung „MSC Rodenstein“ und/oder „ADAC“ der externen Veranstaltungen, maximal die fünf Besten, müssen bis zum 06. Dezember des jeweiligen Jahres dem/der 1. Sportleiter/in vorgelegt werden. Falls die Bewerbung nicht aus den Ergebnislisten zu ersehen sind, so muss dies über die dann dazugehörenden beigefügten Nennungen ersichtlich sein. Die unter Punkt 5 angeführten internen Veranstaltungen können nicht zur externen Wertung herangezogen werden.


  1. 10.Für die jährlich durch den Vorstand nach Ermessen zu beschließende Startgeldrückerstattung für Teilnahmen an externen Veranstaltungen sind die Quittungen und Belege ebenfalls bis zum obigen Datum einzureichen. Die Startgeldrückerstattung für die -fünf besten Ergebnisse kann nur gewährt werden, wenn auch unter der Bewerbung des MSC Rodenstein oder ADAC gestartet wurde.


  1. 11.Wenn die Startgeldrückerstattung nicht binnen 4 Wochen nach der Meisterschaftsfeier angefordert wird, ist der Antragstellende damit einverstanden, dass der Betrag an den MSC Rodenstein zurückfällt.


  1. 12.Für die Ermittlung des Jugendclubmeisters werden die fünf besten Teilnahmen (extern und intern) herangezogen. Es gelten die gleichen Faktoren wie in der internen/externen Meisterschaft der Senioren. Jugend-Kart-Slalom-Veranstaltungen und Fahrradturniere werden mit dem Faktor 1,0 gerechnet.


  1. 13.Jugendliche Kartfahrer brauchen für Veranstaltungen die zur JKS-Hessenmeisterschaft oder dem JKS-Odenwaldpokal zählen, keinen Nachweis für gezahlte Startgelder vorzulegen.


  1. 14.Veranstaltungen, für die zum Abgabetermin 06.12. kein Ergebnis vorliegt, werden nicht zur Meisterschaft des jeweiligen Jahres gewertet.


  1. 15.Veranstaltungen, die nach dem Abgabetermin stattfinden, werden nach Rücksprache mit dem Vorstand, für die Meisterschaft des kommenden Jahres gewertet.


  1. 16.Ergebnislisten können als Kopie von Originalen eingereicht werden, wobei Veranstalter, Datum und Art der Veranstaltung klar erkennbar sein muss. Diese müssen in Deutsch oder Englisch erstellt sein. Zeitungsartikel und Internetlisten ohne Veranstaltername werden nicht akzeptiert.


  1. 17.Die Sportleiter sind nicht verpflichtet, fehlende Angaben oder Ergebnisse bei Veranstaltern anzufordern.


  1. 18.Änderungen oder Ergänzungen dürfen nur vom Veranstalter oder nach Rücksprache mit dem 1. Sportleiter vorgenommen werden.


  1. 19.Die Clubmeister werden bei der Meisterschaftsfeier des abgelaufenen Jahres geehrt.



  1. Der Vorstand des MSC Rodenstein Fränkisch-Crumbach e.V. im ADAC